Welche zusätzlichen Gebühren können bei unbezahlten Rechnungen anfallen?

Bei unbezahlten Rechnungen oder abgelehnten Zahlungen können folgende Verwaltungsgebühren anfallen:

• 1. Mahnung
• 2. Mahnung
• 3. Mahnung und förmliche Inverzugsetzung
• Gebühren für abgelehnte Lastschriften
• Gebühren für Sperrung/Wiedereinschaltung der Dienste

Die genauen Beträge und Bedingungen finden Sie in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).

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